Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Geld- und Wertdienste, Niedersachsen, 09.01.2008 (AVE-Anfang: 01.11.2007; AVE-Ende: 31.03.2010)

Nummer: 25607.031

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Geld- und Wertdienste

Tarifgebiet: Niedersachsen

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 09. Januar 2008

AVE
AVE Anfang 01. November 2007
AVE Ende 31. März 2010

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 111 vom 30. Juli 2009

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Geld- und Wertdienste

vom 8. Juli 2009

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen

der Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste in Niedersachsen vom 9. Januar 2008

mit Wirkung vom 1. November 2007 mit den weiter unten stehenden Maßgaben für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ergeht mit folgenden Maßgaben:

a) Von der Allgemeinverbindlicherklärung werden ausgenommen:

- vom persönlichen Geltungsbereich in § 1 die Wörter "die im räumlichen Geltungsbereich eingesetzt werden",

- in § 2 die Nummer 2.6,

- § 3 Betriebliche Altersvorsorge und

- in § 5 die Absätze 2 bis 4.

b) Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgendem Hinweis:

- § 4 Ausschlussfristen bezieht sich nur auf den vorliegenden Lohntarifvertrag.

Unterzeichnet:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen

vom 9. Januar 2008

Zwischen der

Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.,

Wirtschafts- und Arbeitgeberverband,

- einerseits -

und der

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

Landesbezirk Niedersachsen-Bremen,

- andererseits -

wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt

räumlich: für das Land Niedersachsen

fachlich: für alle Betriebe, die Kurier- und Belegdienste, Geldbearbeitungs-, Geldtransport-, Werttransport- und Sicherheitstransportdienste durchführen

persönlich: für alle gewerblichen Arbeitnehmer/innen, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Entgelttarifvertrages eingesetzt werden

Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Männer und Frauen gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft.

§ 2 Löhne und Zulagen

Die Lohnmindestsätze betragen in Euro pro Stunde in den nachfolgenden Lohngruppen:

    1.11.2007 - 31.3.2008 1.4.2008 - 31.3.2009 1.4.2009 - 31.3.2010
  Geld- und Werttransport      
2.1 Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport (Fahrer und Begleiter) bei Geldtransporten über 25.565,00 Euro im gepanzerten Fahrzeug            
  im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung im Unternehmen            
  Stunden-Grundlohn 9,80 10,04 10,32
2.2 Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport (Fahrer und Begleiter) bei Geldtransporten über 25.565,00 Euro im gepanzerten Fahrzeug            
  ab dem 3. Jahr der Beschäftigung im Unternehmen            
  Stunden-Grundlohn 11,72 12,00 12,34
    bis 6. ab 7. bis 6. ab 7. bis 6. ab 7.
    Monat Monat Monat
2.3 Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport bei Geldtransporten unter 25.565,00 Euro im ungepanzerten Fahrzeug            
  Stunden-Grundlohn 8,07 8,97 8,26 9,19 8,49 9,45
  Geldbearbeitung      
2.4 Sicherheitsmitarbeiter in der Geld- und Wertbearbeitung            
  Stunden-Grundlohn 8,30 9,23 8,50 9,45 8,74 9,71
2.4.1 Sicherheitsmitarbeiter in der Geld- und Wertbearbeitung, der auf Grund versicherungsrechtlicher Auflagen des Sachversicherers eine Schusswaffe in der Geldbearbeitung tragen muss, erhält eine            
  Zulage in Euro pro Stunde 0,30 0,30 0,30
  Kurier- und Belegdienste      
2.5 für Sicherheitsmitarbeiter im Kurier- und Belegdienst            
  Stunden-Grundlohn 8,07 8,97 8,26 9,19 8,49 9,45
2.6 Falls die Reinigung der Bekleidung nicht auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt, ist eine Reinigungspauschale zu zahlen in Höhe von Euro monatlich 6,14 6,14 6,14

Beschäftigte, die vor Abschluss dieses Tarifvertrages zum Geldtransportlohn beschäftigt gewesen sind, haben auch weiterhin Anspruch auf einen Lohn der Lohngruppe 2.1 des jeweils gültigen Lohntarifvertrages.

§ 3 Betriebliche Altersvorsorge

 

(1) Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Teile des Stundengrundlohnes für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt bzw. genutzt und abgeführt werden können.

 

(2) Alles Weitere bleibt individuellen Vertragsverhandlungen vorbehalten.

§ 4 Ausschlussfristen

 

(1) Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer einen Monat nach Beendigung des Arbeitverhältnisses, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schri...

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