Kurzbeschreibung

Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Für bestimmte Aufwendungen gilt eine 600-EUR-Antragsgrenze, z. B. für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. Andere Aufwendungen sind unbeschränkt eintragungsfähig, z. B. der Erhöhungsbetrag, den Alleinerziehende für das 2. und jedes weitere Kind erhalten können.

Wichtige Hinweise

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann gestellt werden, wenn höchstens derselbe Freibetrag wie 2023 beantragt werden soll und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Als Zusatz zu diesem Hauptvordruck gibt es die Anlagen Werbungskosten,Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen.

Zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 gehören:

  • der Hauptvordruck für

    • die allgemeinen Angaben,
    • die Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren,
    • die Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst- und Handwerkerleistungen,
    • die Berücksichtigung des Faktors für 2 Jahre bei der Steuerklassenkombination IV/IV und
    • die Übertragung eines Freibetrags bzw. Hinzurechnungsbetrags.
  • die Anlage Werbungskosten, wenn diese den Pauschbetrag von 1.230 EUR überschreiten. z. B.:

    • Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale);
    • Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder typische Berufskleidung;
    • Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen) oder Aufwendungen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, soweit diese nicht steuerfrei ersetzt werden.

    Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner muss eine eigene Anlage Werbungskosten abgeben:

    • Nur für den Antragsteller = 1 Anlage Werbungskosten;
    • Für den Antragsteller und den Ehegatten/Lebenspartner = 2 Anlagen Werbungskosten.
  • die Anlage Kinder bis

    • max. 4 Kinder (= 1 Anlage Kinder);
    • max. 8 Kinder (= 2 Anlagen Kinder);
    • max. 12 Kinder (= 3 Anlagen Kinder).
  • die Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen für

    • Unterhaltsleistungen,
    • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung,
    • Spenden und Mitgliedsbeiträge,
    • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (=Behinderten-Pauschbetrag) und Hinterbliebene,
    • Pflege-Pauschbetrag und
    • außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.
  • die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen für

    • haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse,
    • haushaltsnahe Dienst- und / oder Handwerkerleistungen,
    • energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten, wenn das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist.
Wichtig

Antragsfrist endet am 30.11.2024

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann vom 1.1.2023 bis zum 30.11.2024 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Hinweis

Antrag auch online übermittelbar

Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

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