Das Pflegeheim hat Anspruch auf eine Vergütung, die dem Pflegeaufwand (Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit) entspricht. Das Pflegeheim ist jedoch nicht berechtigt, einen Höherstufungsantrag zu stellen.[1] Dies sollte der Pflegebedürftige (oder sein Bevollmächtigter bzw. Betreuer) tun.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge