Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Geltung eines allgemeinverbindlichen Einzelhandelstarifvertrages für ein Unternehmen, das Tiefkühlkost an Endverbraucher vertreibt

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Unternehmen, das Tiefkühlwaren ausschließlich direkt an Privathaushalte (Endverbraucher) durch Verkaufsfahrer vertreibt, betreibt einen Einzelhandel und wird deshalb vom fachlichen Geltungsbereich des in Brandenburg allgemeinverbindlichen MTV-Einzelhandel erfaßt.

2. Die tarifliche Ausschlußfrist des § 17 Abs 2 MTV-Einzelhandel Brandenburg umfaßt auch Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung einer (überzahlten) Arbeitsvergütung.

 

Normenkette

TVG § 5 Abs. 4

 

Verfahrensgang

ArbG Eberswalde (Entscheidung vom 19.05.1994; Aktenzeichen 1 Ca 2653/93)

 

Fundstellen

ArbuR 1996, 151 (L1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

LAGE § 4 TVG Einzelhandel, Nr 14 (LT1)

NZA-RR 1996, 178-180 (LT1-2)

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