6.1 Rechtsgrundlage
Rz. 39
- Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft.
- Durchführungsverordnung Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlGDV) vom 1.2.1999.[4]
6.2 Inhalt
Rz. 40
Zum 1.1.2023 wurde das BiUrlG HE durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022[1] geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen (z. B. heißt das Gesetz nun HBUG – Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) gibt es folgende Neuerungen:
- zeitliche Flexibilisierungen des täglichen Arbeitsprogramms sowie Veranstaltungen mit verkürztem täglichen Arbeitsprogramm bei Teilzeitbeschäftigen, um die Vereinbarkeit von Bildungsurlaub und Familie zu erhöhen,
- hybride oder vollständige Online-Formate werden ausdrücklich ermöglicht.
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