Rz. 107

Bildungsfreistellung kann für Veranstaltungen auf dem Gebiet der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung (geregelt durch die ThürBfVO v. 12.7.2016)[1] in Anspruch genommen werden.

[1] GVBl. 2016 S. 266.

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