Die Satzung legt die Höhe des Erstattungsanspruchs fest und regelt das Nähere über die Durchführung des Erstattungsverfahrens.

 
Praxis-Tipp

Wahltarif

Die Satzung kann einen Wahltarif mit entsprechender Prämienzahlung anbieten, um den eingeschränkten Leistungsanspruch auszugleichen (z. B. Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsbeschränkungen für Versicherte, die Teilkostenerstattung nach § 14 SGB V gewählt haben).

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