Für die freiwillige Versicherung ist erforderlich, dass ein Elternteil

  • in den letzten 5 Jahren vor der Geburt mindestens 24 Monate oder
  • unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate

gesetzlich krankenversichert war. Um diese Vorversicherungszeit zu erfüllen, können Zeiten der Pflichtversicherung, einer freiwilligen Versicherung und Zeiten einer Familienversicherung berücksichtigt werden.

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