Rz. 1
Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Die Überschrift wurde neu gefasst und Abs. 3 angefügt durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) mit Wirkung zum 1.1.2005.
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