Rz. 64

Die Krankheit darf nicht in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt sein (1. Alternative). Die Krankheit ist zwar in der Berufskrankheitenliste aufgeführt, die weiteren dort aufgeführten Voraussetzungen, insbesondere die dort genannten Einwirkungen, liegen nicht vor (Alternative 2).

 
Praxis-Beispiel
  • Hautkrebs, der bei einem Dachdecker aber nicht durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe (Nr. 5102), sondern durch UV-Licht verursacht wurde.
  • Grauer Star, der bei einem Schweißer aber nicht durch Wärmestrahlung (Nr. 2401), sondern durch UV-Licht hervorgerufen wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge