Rz. 21

Eine weitere Sonderregelung trifft Abs. 6 für einen Versicherungsfall, der sich während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung ereignet. Das Verletztengeld von Strafgefangenen ist auf der Basis des während ihrer Beschäftigung im Strafvollzug erlangten Arbeitsentgelts zu berechnen. Sofern das für sie günstiger ist, erhalten sie nach ihrer Entlassung je Kalendertag ein Verletztengeld in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge