Rz. 15

Nach Nr. 6 werden die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und damit auch der Gründungszuschuss entsprechend § 93 SGB III gewährt. Gründungszuschuss wird für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Betrag, der zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen wurde, zuzüglich pauschal monatlich 300,00 EUR (§ 94 Abs. 1 SGB III). Voraussetzung ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit i. S. d. § 7 Abs. 1 und 4 SGB IV. Weitere Voraussetzung ist eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung (vgl. im Übrigen die Komm. zu § 49 Rz. 18 sowie zu den §§ 93 und 94 SGB III).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge