Rz. 9

Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 erlaubt, Daten über Entschädigungsfälle, in denen Leistungen zur Teilhabe erbracht werden, in dieser Dokumentation zu sammeln. Dadurch sollen Schwerpunkte der Maßnahmen zur Teilhabe dargestellt werden, damit Erkenntnisse zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe gewonnen werden können. Hierfür dürfen nach Abs. 2 Satz 3 nur Daten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 12 erhoben werden.

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