Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 714 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 4.11.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 1 eingefügt. Der bisherige Abs. 1 wurde Abs. 2. Der bisherige Abs. 2 wurde aufgehoben. Abs. 3 blieb unverändert.

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