Rz. 1
§ 129a wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB VII eingefügt. Durch Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2447) wurden mit Wirkung zum 1.1.2013 in allen Absätzen Änderungen vorgenommen.
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