Rz. 1

Die Regelung beruht im Wesentlichen auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 1 Satz 1 ist durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) modifiziert worden.

Abs. 1 wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert.

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