Rz. 1

Die Vorschrift entspricht § 849 Abs. 1 und 2 RVO und ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2009 gibt es die in Abs. 2 genannte See-Berufsgenossenschaft nicht mehr. Fusionsbedingte Rechtsnachfolgerin ist die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft.

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