Rz. 9

§§ 148, 149 enthalten Sonderregelungen für die Beschäftigten der Eisenbahn-Unfallkasse und der Unfallkasse Post und Telekom. Die Neuordnung des Eisenbahnwesens durch das ENeuOG v. 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378) und die damit verbundene Ausgliederung des unternehmerischen Bereichs des Bundeseisenbahnvermögens und Errichtung der Deutsche Bahn AG sowie die Umwandlung der öffentlichen Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften durch das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz – PTNeuOG) v. 14.9.1994 (BGBl. I S. 2321) machten es erforderlich, anstatt der Eigenversicherung des Staates in Gestalt von rechtlich unselbständigen Ausführungsbehörden rechtlich selbständige Unfallkassen zu schaffen. Durch die Überleitung des Personals der Ausführungsbehörden auf die Unfallkassen ergaben sich auch für die dortigen Beschäftigten (Beamten, Angestellten und Arbeiter) Einschnitte in ihre Arbeitsrechtsverhältnisse, die durch strukturelle Reformregelungen der Arbeits- und Dienstrechtsverhältnisse angepasst wurden.

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