Rz. 2

Die Vorschrift enthält Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Listen-Berufskrankheiten, die zu verschiedenen Zeitpunkten in die Anl. 1 zur BKV aufgenommen wurden. Das BVerfG hat diese Rückwirkungsklauseln in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungsmäßig eingestuft, obwohl diese in einem Spannungsverhältnis zu § 9 Abs. 2 SGB VII stehen, der im Wortlaut keine Begrenzung der Rückwirkung vorsieht (vgl. Komm. zu § 9 SGB VII Rz. 66 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge