Rz. 2
Die Vorschrift enthält Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Listen-Berufskrankheiten, die zu verschiedenen Zeitpunkten in die Anl. 1 zur BKV aufgenommen wurden. Das BVerfG hat diese Rückwirkungsklauseln in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungsmäßig eingestuft, obwohl diese in einem Spannungsverhältnis zu § 9 Abs. 2 SGB VII stehen, der im Wortlaut keine Begrenzung der Rückwirkung vorsieht (vgl. Komm. zu § 9 SGB VII Rz. 66 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen