Geschützt ist nur, wer Mitglied der JAV ist. Die Tätigkeit als Wahlvorstand reicht ebenso wenig aus wie die bloße Kandidatur zur JAV. Sobald die Stimmenauszählung erfolgt und das Ergebnis durch den Wahlvorstand festgestellt ist, beginnt der Schutz. Er endet ein Jahr nach Ende der persönlichen Amtszeit des Auszubildenden.[1] Auch Ersatzmitglieder der JAV sind geschützt, wenn sie als Vertreter an Sitzungen der JAV teilgenommen haben oder nachgerückt sind.

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