Rz. 33

§ 98 Abs. 4 ist die Ermächtigungsnorm für den Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), die das Nähere über die Durchführung der Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 regeln sollen. Von § 98 Abs. 4 wurde durch Erlass der Beitragsverfahrensverordnung (BVV – Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages) v. 1.7.2006 Gebrauch gemacht. Mit der BVV wurde die Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO) v. 22.5.1989 abgelöst.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge