Rz. 17

Aus einer Verletzung des § 86 kann der Leistungsempfänger, da § 86 kein subjektives Recht zu seinen Gunsten begründet, keinen Herstellungs- oder Schadensersatzanspruch ableiten (so auch Dietmair, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand: 13.12.2018, § 86 Rz. 63). Insbesondere das Bestehen eines Anspruchs aus Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG wird aber bei der Verletzung des § 86 diskutiert (vgl. Mutschler, in: KassKomm, SGB X, Stand: 102. EL Dezember 2018, § 86 Rz. 93 ff.).

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