Rz. 56

Unter Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO jede "freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person zu verstehen, die in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung erteilt wurde, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist".

 
Hinweis

Art. 7 DSGVO enthält Bedingungen für die Einwilligungen; die durch § 67b Abs. 2 und 3 nochmals erweitert werden. Die Komm. zu § 67b SGB X geht auch auf die Bedingungen nach Art. 7 DSGVO ein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge