Rz. 4

Sinn der Regelung ist es, auch die Beschäftigungszeiten rentensteigernd zu erfassen, die ein geringfügig Beschäftigter trotz Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1b erfüllt hat. Auch diese Beschäftigte sollen Zuschläge an Entgeltpunkten erhalten, wenn der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat (vgl. auch BT-Drs. 14/441 – Beschlussempfehlung S. 33).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge