Rz. 23

Abs. 4 Satz 3 sieht dabei vor, dass der Verzicht nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden kann und auch nur für die Dauer der Beschäftigung bindend ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge