Rz. 3

Als Leistungen nach dem Fremdrentenrecht kommen solche nach dem Fremdrentengesetz (FRG) oder nach den früheren Vorschriften des Fremd- und Auslandsrentengesetzes (FAG) in Betracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge