Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 redaktionell angepasst worden. Durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) ist § 276 in der damaligen Fassung mit Wirkung zum 22.7.2017 aufgehoben worden. Das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat mit Wirkung zum 1.1.2020 § 276 mit neuer Überschrift und neuem Inhalt wieder eingefügt.

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