Rz. 108

Seit Einführung des Euro ab 2002 enthalten die Tabellen der Anl. 14 keine Entgelte mehr. Abs. 1 Satz 2 bestimmt dementsprechend, dass von diesem Zeitpunkt an für glaubhaft gemachte Beitragszeiten von den für 2001 in DM-Beträgen festgelegten Werten der Anl. 14 auszugehen ist. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Beträge der allgemeinen Einkommensentwicklung folgend fortgeschrieben und dabei in Euro umgerechnet werden.

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