Rz. 2

Auch wenn der sektorale Wandel auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene Verschiebung des Verhältnisses der Arbeiter zu den Angestellten als Begründung für die organisatorische Neuordnung der Rentenversicherung angeführt wird, so sind es doch die Folgen dieser Wanderungsbewegung, die eine Änderung der bisherigen Organisationsstruktur erzwungen haben. Erleichtert wurde dieser organisatorische Prozess sicher durch die Vereinheitlichung des Leistungsrechts und die im Arbeitsleben faktisch nicht mehr bestehende Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten, die eine eindeutige Zuordnung zugelassen hätte.

 

Rz. 3

Ein einheitlicher Versichertenbegriff, wie er in den anderen Sozialversicherungszweigen besteht, löst jedoch die obige organisatorische Problematik nicht. Zwischen den politischen Akteuren herrscht bezüglich der Definition des einheitlichen Versichertenbegriffs zwar Einigkeit, damit ist jedoch noch keine Lösung der mit der bisherigen Organisationsstruktur verbundenen politischen Einflusssphäre verbunden.

 

Rz. 4

Der für eine einvernehmliche Lösung unabdingbare Ansatz ist eine stabile Arbeitsmengenverteilung zwischen der Bundes- und der Regionalebene, der nur über eine gleichmäßige Versichertenverteilung zu erreichen ist, um den Status quo der Vergangenheit in prozentualer Hinsicht aufrechtzuerhalten.

 

Rz. 5

Die im Vorfeld der politischen und wissenschaftlichen Diskussion hierzu gemachten Vorschläge, wie ein Branchen- oder Arbeitgebermodell, waren alle mit dem Makel der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mit Wanderungsbewegungen der Versicherten behaftet. Ziel sollte es doch sein, eine dauerhafte Stabilität in der Verteilung von Arbeitsmengen zu erreichen, die von der Entwicklung bestimmter Branchen oder auch von Regionen unabhängig ist.

 

Rz. 6

Ansatzpunkt für eine solche arbeitsmarktneutrale und regionale Zuordnung ist das personenbezogene Merkmal der Versicherungsnummer. Über die Steuerung der Versicherungsnummern und der dahinter stehenden Zahl der Versicherten kann eine gleichmäßige, politisch vereinbarte Arbeitsmengenverteilung erreicht werden, die an dem statistisch durchschnittlichen Arbeitsaufwand für einen Versicherten festgemacht ist. Veränderungen am Versichertenbestand, seien sie demographisch bedingt oder durch die wirtschaftliche Entwicklung hervorgerufen, wirken sich auf alle Versicherungsträger gleichmäßig aus.

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