Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) wurden Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 30.4.1997 redaktionell geändert. § 40 gilt seit dem 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710). Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. S. 154) hat Abs. 2 mit Wirkung zum 18.2.2021 ergänzt und Abs. 3 angefügt.

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