Begriff

Der Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (aus abhängiger Beschäftigung) und Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit) eines Versicherten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Der Jahresarbeitsverdienst spiegelt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten vor dem Versicherungsfall wieder.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes ist in §§ 81 bis 93 SGB VII geregelt.

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