1 Beitragsrechtliche Bewertung

Soweit Prämien in Form kostenfreier oder kostenbegünstigter Reisen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

2 Incentivereisen von Dritten

In der Sozialversicherung sind Lohnzahlungen durch Dritte als Arbeitsentgelt anzusehen und damit beitragspflichtig. Soweit jedoch eine pauschalbesteuerte Incentivereise gewährt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und ist damit auch beitragsfrei. Insofern sind nach § 37a EStG pauschal versteuerte Sachprämien sowie nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen gem. § 1 Satz 1 Nr. 13, 14 SvEV kein beitragspflichtiges Entgelt zur Sozialversicherung.

3 Reisekostenerstattung für Angehörige

Soweit die erstatteten Aufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzustufen sind, sind diese auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge