Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der eine gemischte Tätigkeit ausgeübt hat, keine getrennten Zeugnisse für die verschiedenen Funktionen ausstellen. Eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers ist unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 445586

DB 1969, 887 (LT1)

NJW 1968, 2028 (LT1)

ARST 1969, 28 (LT1)

AP § 630 BGB (LT1), Nr 5

ArbuR 1969, 59 (LT1)

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