Die Berufsgenossenschaften müssen zur finanziellen Abwicklung ihrer laufenden Ausgaben Betriebsmittel bereitstellen.[1] Die Betriebsmittel werden über Zuschläge zum Saldo der Jahresrechnung und damit über das Umlagesoll angesammelt. Sie dürfen die Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen.[2]

Zur Sicherung des Beitragsaufkommens können die Unfallversicherungsträger Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Jahresbedarfs erheben.[3] Die Beitragsvorschüsse dienen wie die Betriebsmittel der Vorfinanzierung. Die Erhebung von Beitragsvorschüssen steht im Ermessen der Unfallversicherungsträger. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Umlagesoll, Höchstgrenze ist der voraussichtliche Jahresbedarf. Die Beitragsvorschüsse sind mit dem endgültig festgesetzten Beitragsbescheid zu verrechnen.

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