[1] Als Wechsel gilt im ZMV die Fortsetzung eines laufenden VB mit einem geänderten Schlüssel. Der VB wird im Verfahren durch folgende Schlüsselkombination gekennzeichnet

  • Zahlstellennummer (DSVZ/BBNRVU),
  • Aktenzeichen des VB bei der Zahlstelle (DSVZ/AZVU),
  • Versicherungsnummer des VBE (DSVZ/VSNR) und
  • Betriebsnummer der für den VBE zuständigen Krankenkasse (DSVZ/BBNRKK).

[2] Ändern sich durch entsprechende Vorgänge oder Umstellungen ein oder mehrere Schlüsselteile der Zahlstelle (Zahlstellennummer, Aktenzeichen des VB bei der Zahlstelle), kann dies nicht durch eine Meldung "Änderung" oder Bestandsmeldung, sondern muss durch ein Meldepaar "Ende" und "Bewilligung/Beginn" übermittelt werden.

[3] Für die Meldungen zum Wechsel gelten die Ausführungen zu den Meldungen "Ende" und "Bewilligung/ Beginn". Der Zusammenhang zwischen beiden Meldungen wird nicht unmittelbar dargestellt. Durch die Zahlstelle muss sichergestellt werden, dass das Endedatum (DBZK/VBEN) und das Beginndatum der Fortsetzung (DBZK/VBBG) lückenlos aufeinander folgen.

[4] Erfährt die Zahlstelle vom Wechsel der Krankenkasse durch eine Meldung der bisherigen Krankenkasse (DBKZ/GD = "6"), braucht sie ihrerseits keine Endemeldung an die bisherige Krankenkasse zu erstatten, wohl aber an die neue Krankenkasse die Meldung "Bewilligung/Beginn".

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