Rz. 77

Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten?

  1. Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? Insbesondere:

  2. Wer hatte welchen Gewahrsam?

    • Alleingewahrsam des Schuldners? (§ 808 ZPO)
    • Ehegattengewahrsam? Gewahrsam von Lebenspartnern? (§ 739 ZPO)
    • Gewahrsam eines Dritten? (§ 809 ZPO) Wenn ja, lag Einwilligung vor?
    • Gewahrsam des gesetzlichen Vertreters?
  3. Erfolgte der Vollstreckungszugriff in der richtigen Art und Weise? Insbesondere

  4. Ist das Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und das der nutzlosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) beachtet?
  5. Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 ZPO)
  6. Liegt eine erlaubte Austauschpfändung vor? (§ 811a ZPO); vorläufige Austauschpfändung nach§ 811b ZPO?
  7. Antrag auf anderweitige Verwertung? (§ 825 ZPO)
  8. Verbot der Pfändung zur Unzeit beachtet (§ 758a Abs. 4 ZPO); wenn nein, lag richterliche Erlaubnis vor?
  9. Erfolgte die Durchsuchung ordnungsgemäß? (§ 758a Abs. 1 ZPO) Richterliche Anordnung?
  10. Lagen Voraussetzungen der Gewaltanwendung vor? (§ 758 Abs. 3 ZPO) Hinzuziehung von Zeugen? (§ 760 ZPO)
  11. Soll zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere der Abnahme der Offenbarungsversicherung eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher (§ 802b Abs. 2 ZPO) getroffen werden?
  12. Kann Räumungsgut nach§ 885 Abs. 3 ZPO herausverlangt werden?
  13. Rechtsbehelfe?

  14. Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?

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