Rz. 77
Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten?
Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? Insbesondere:
- Kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks? (§§ 93 bis 95 ZPO)
- Gegenstand, der zu einem Haftungsverband gehört? (§ 865 ZPO) z. B. Zubehör? (§§ 1120 ff. BGB)
Wer hatte welchen Gewahrsam?
Erfolgte der Vollstreckungszugriff in der richtigen Art und Weise? Insbesondere
- Durch Inbesitznahme des Gegenstandes? (§ 808 Abs. 1 ZPO) Gläubigerinteresse? (§ 808 Abs. 2 ZPO)
- Durch Anlegung eines Pfandsiegels? (§ 808 Abs. 2 ZPO)
- Im Wege der Anschlusspfändung? (§ 826 ZPO)
- Ist das Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und das der nutzlosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) beachtet?
- Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 ZPO)
- Liegt eine erlaubte Austauschpfändung vor? (§ 811a ZPO); vorläufige Austauschpfändung nach§ 811b ZPO?
- Antrag auf anderweitige Verwertung? (§ 825 ZPO)
- Verbot der Pfändung zur Unzeit beachtet (§ 758a Abs. 4 ZPO); wenn nein, lag richterliche Erlaubnis vor?
- Erfolgte die Durchsuchung ordnungsgemäß? (§ 758a Abs. 1 ZPO) Richterliche Anordnung?
- Lagen Voraussetzungen der Gewaltanwendung vor? (§ 758 Abs. 3 ZPO) Hinzuziehung von Zeugen? (§ 760 ZPO)
- Soll zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere der Abnahme der Offenbarungsversicherung eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher (§ 802b Abs. 2 ZPO) getroffen werden?
- Kann Räumungsgut nach§ 885 Abs. 3 ZPO herausverlangt werden?
Rechtsbehelfe?
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?
- nach § 767 ZPO geltend zu machen
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