Rz. 10

 

An das

Amts-/Landgericht

Klage nach § 856 ZPO mit Streitverkündung

In dem Rechtsstreit

(Klagerubrum)

wegen Hinterlegung nach § 853 ZPO

Streitwert: ...

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen

  1. den Beklagten zu verurteilen, den pfändbaren Teil der Bezüge seines Angestellten ... für die Monate von ... bis ... und auch für die folgenden Monate bis zur Abdeckung der vorletzten beim Beklagten vorliegenden Lohnpfändung für den Lohn des ... bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts in ... zu hinterlegen,
  2. den Beklagten zu verurteilen, diese Hinterlegung mit der Tatsache der Mehrfachpfändung und unter Aushändigung der dem Beklagten zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bezüglich des Arbeitslohnes des ... dem Amtsgericht anzuzeigen, dessen Lohnpfändung ihm zuerst zugestellt wurde.

Dem ... (Arbeitnehmer) verkünde ich den Streit mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beizutreten.

Begründung

Der Kläger hat wegen eines titulierten Anspruchs gegen den Streitverkündungsempfänger dessen Lohnanspruch gegen den Beklagten durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ..., dem Beklagten zugestellt am ..., gepfändet (Beweis: Kopie sämtlicher Vollstreckungsunterlagen).

Der Beklagte hat gelegentlich der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lediglich angegeben, "dass Vorpfändungen vorlägen". Nähere Angaben hat er nicht gemacht, weshalb der Kläger ihn durch Schreiben des Unterzeichners vom ..., zugestellt nach § 132 BGB am ..., unter Fristsetzung bis ... aufgefordert hat, die pfändbaren Lohnteile des Streitverkündungsempfängers nach § 853 ZPO zu hinterlegen (Beweis: Schreiben vom ... nebst Zustellungsnachweis beigefügt in Kopie). Der Beklagte ist der Aufforderung jedoch nicht nachgekommen, weshalb die Erhebung der Klage geboten ist.

Wegen der bisherigen Weigerung zur Hinterlegung besteht die Besorgnis, dass der Beklagte dies auch in Zukunft nicht tun werde, weshalb auch die Hinterlegung künftiger Beträge beantragt ist.

Eine beglaubigte Ausfertigung der Klageschrift für den Streitverkündungsempfänger ist beigefügt.

gez. Rechtsanwalt

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