Auch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen dokumentiert werden! Es empfiehlt sich, dafür die bereits im Unternehmen vorhandenen Formulare zu verwenden. Sofern die Erfassung mittels Kategorienauswahl der Gefährdungsbereiche oder sogar einzelner Gefährdungen ausgewählt werden können, muss geprüft werden, ob die psychischen Belastungen bereits berücksichtigt sind.

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