Die Datenerhebung hängt vom gewählten Verfahren ab. Grundsätzlich liefern alle standardisierten Verfahren auch Checklisten, Erhebungsbögen oder sogar eine Anleitung zu Auswertung mit. Bei einer Befragung sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten:

  1. Information an die Beschäftigten zu Inhalten und Datenschutz/Anonymität;
  2. bei schriftlicher Befragung neben dem Fragebogen auch einen Rückumschlag und ein Informationsblatt zu Ablauf, Abgabezeitraum, Aufstellorten der Urnen für die Abgabe der Fragebögen sowie Informationen zur Wahrung des Datenschutzes beilegen;
  3. Abgabezeitraum 2 bis 3 Wochen, da einige Beschäftigte ggf. in Urlaub, im Krankenstand oder auf Geschäftsreise sind. Viele Beschäftigte füllen den Fragebogen auch gerne über das Wochenende zu Hause aus;
  4. Leerung der Urne unter Anwesenheit eines Mitarbeiters oder des Betriebsrats (ggf. Hinzunahme eines Datenschutzbeauftragten). Mitnahme der Fragebögen durch den beauftragten Dienstleister;
  5. Klärung der Vernichtung der Fragebögen nach Abschluss der Auswertungen.

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