Selbst die reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen benötigt eine Planung der Vorgehensweise. Neben der Ermittlung der Belastungen und Beurteilung der evtl. vorhandenen Fehlbelastungen müssen bereits zu Beginn auch mögliche Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle eingeplant werden. Stellen Sie daher ausreichend Zeit und Kapazität zur Verfügung. Während vorab eher die Frage nach der Methode zur Belastungsermittlung und der möglichen Prüfung von Beanspruchungen relevant ist, muss im Folgenden der Umgang mit vorhandenen Fehlbelastungen definiert werden.

Wenn bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) existiert oder geplant ist, kann eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ideal in dieses System integriert werden. Es sollte auch grundsätzlich geprüft werden, wie die gesetzlich verpflichtenden Elemente Arbeitsschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement zu einer Gesamtstrategie "Gesundheit im Betrieb" ausgerichtet werden können. Statt parallel zu laufen, können durch eine abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise gerade bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Synergien genutzt werden.

Strategisch wichtig ist die Zieldefinition zu Beginn. Zudem müssen vorab wesentliche, z. T. auch rechtlich relevante Punkte geklärt werden. Dafür eignet sich die Bildung einer Arbeitsgruppe, auch Steuerungskreis genannt, die in einem Workshop das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen festlegt.

Folgende Fragen können als Orientierung für die Vorgehensweise hilfreich sein:

  • Wer wird in die Arbeitsgruppe/den Steuerungskreis einbezogen?
  • Wird die Arbeitsgruppe/der Steuerungskreis ausreichend sensibilisiert und geschult, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sachgerecht durchführen zu können? Wird ein klares Rollenverständnis geschaffen?
  • Finden Meetings der Arbeitsgruppe/des Steuerungskreises in regelmäßigen Abständen statt?
  • Wie wird innerhalb der Arbeitsgruppe/des Steuerungskreises und zwischen der Arbeitsgruppe/dem Steuerungskreis und den Mitarbeitern kommuniziert? Können alle Mitarbeiter erreicht werden?
  • Wer moderiert den Workshop?
  • Wer ist für das Verfahren und das Projektmanagement verantwortlich?
  • Wird eine Betriebsvereinbarung benötigt? Ist diese gewünscht?
  • Existieren ein BGM und ein BEM? Werden diese Systeme einbezogen?
  • Wird eine fachliche Beratung durch externe Personen (Berater, Psychologen, BG, Krankenkasse) benötigt?
  • Wird die Gefährdungsbeurteilung zeitgleich im kompletten Unternehmen oder nach und nach durchgeführt oder gibt es Schwerpunkte für den Start? Ist es vorteilhaft, mit einem Pilotprojekt in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einzusteigen?
  • Mit welcher Methodik soll analysiert werden? Werden auch die Beanspruchungen berücksichtigt?
  • Wie sieht der Zeitplan aus? Wann soll der Start sein, bis wann soll was erreicht sein?

Letztlich bilden diese Fragen die Agenda eines Strategie-Workshops, sodass im Anschluss in die erste Phase der Prüfungen, nämlich die Prüfung bereits vorliegender, bekannter Fehlbelastungen eingetreten werden kann. Sollten die Ergebnisse dieser Prüfung bereits aufbereitet vorliegen, könnten sie auch Teil des Strategie-Workshops werden.

 
Praxis-Tipp

Jour-fixe-Termine

Ideal wäre, wenn Sie mit der Arbeitsgruppe/dem Steuerungskreis regelmäßig stattfindende Termine (sog. Jour-fixe-Termine) vereinbaren, beispielsweise im 2-Wochen-Turnus. So wird vermieden, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an Beachtung und Aktualität verliert. Auch als Kommunikationsinstrument bewähren sich die Jour-fixe-Termine: alle Mitglieder der Arbeitsgruppe/des Steuerungskreises bleiben auf dem gleichen Wissensstand.

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