Rz. 22
Abs. 7 bestimmt, dass die Regelung zur Steuerfreiheit von Aufwendungen zur Sicherung des Arbeitnehmers im Insolvenzfall in § 3 Nr. 63 EStG auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen