Für eine freie Mitarbeit und damit Selbstständigkeit sprechen im Rahmen einer Einzelfallprüfung insbesondere folgende Merkmale:

  • Anmeldung eines Gewerbes,
  • eigene Werbung,
  • Beschäftigung von Hilfskräften,
  • freie Bestimmung von Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit,
  • Gewährleistungspflicht einschließlich der Haftung für Erfüllungsgehilfen,
  • persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit,
  • unternehmerische Eigenverantwortlichkeit mit absoluter Weisungsfreiheit,
  • Tätigkeit für mehrere Geschäftspartner,
  • Veranlagung zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer,
  • Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft.

Liegen sowohl Merkmale vor, die für eine Beschäftigung sprechen als auch solche, die eher auf die Selbstständigkeit hindeuten, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen.

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