Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen

 

1.

besondere Kenntnisse in den Bereichen

 

a)

allgemeines Verwaltungsrecht,

 

b)

Verfahrensrecht,

 

c)

Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.

 

2.

besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:

 

a)

öffentliches Baurecht,

 

b)

Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,

 

c)

Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),

 

d)

Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),

 

e)

öffentliches Dienstrecht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge