Entscheidungsstichwort (Thema)

Unmittelbare Geltung einer Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens. Zum Art. 41 I des Kooperationsabkommen zwischen der EWG und Marokko. Überbrückungsgeld für marokkanische Staatsangehörige

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens ist als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhängen.

2.

Dies ist der Fall bei Art 41 Abs 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko, der zu Titel III – Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte gehört und der keineswegs rein programmatischen Charakter besitzt, sondern auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit das Verbot der Diskriminierung der Arbeitnehmer marokkanischer Staatsangehörigkeit und der mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen einführt, das geeignet ist, die Rechtsstellung der einzelnen unmittelbar zu regeln.

3.

Da Art 41 Abs 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko grundsätzlich das Verbot jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Benachteiligung der marokkanischen Arbeitnehmer und der mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen aufstellt, ist es nach dieser Vorschrift einem Mitgliedstaat untersagt, einem Familienangehörigen eines Arbeitnehmers marokkanischer Staatsangehörigkeit, der mit diesem zusammenlebt, ein nach seinem Recht vorgesehenes Überbrückungsgeld für junge Arbeitsuchende mit der Begründung zu versagen, daß der Arbeitsuchende marokkanischer Staatsangehöriger ist.

 

Normenkette

EWGV 2211/78

 

Beteiligte

Office national de l'emploi

Bahia Kziber

 

Fundstellen

Haufe-Index 1151009

EuGHE I 1991, 199

SozR, 3

www.judicialis.de 1991

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge