Spendet ein Arbeitnehmer ein Organ ist er für die Dauer der medizinischen Behandlung arbeitsunfähig. Sein Arbeitgeber kann gem. § 3a Abs. 2 EFZG von der Krankenversicherung des Empfängers eine Erstattung der Entgeltfortzahlungskosten verlangen. Mit dem vorliegenden Formular kann der Arbeitgeber des Organspenders seine Ansprüche geltend machen.

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