4.1 Körperhaltung

Zunächst ist zu klären, ob die Arbeitsaufgabe im Sitzen und/oder Stehen ausgeführt werden kann. Tab. 2 zeigt einen Vergleich zwischen den beiden am meisten vertretenen Körperhaltungen Sitzen und Stehen.

 
Kriterien Körperhaltung
Sitzen Stehen
Größe der Wirkräume von Armen und Beinen mittel groß
Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung und des Ortes klein groß
Ausnutzung der Bewegungsmöglichkeiten der Gelenke (Bewegungsraum) klein groß
Eignung für kraftbetonte Arbeiten klein groß
Eignung für Präzisionsarbeiten groß klein
Größe des Blickfeldes mittel groß
Haltungsarbeit klein groß
Beinbeschwerden klein groß
Rücken- und Nackenbeschwerden groß mittel

Tab. 2: Vergleich von Sitz- und Steharbeitsplatz

Es wird ersichtlich, dass sich die Größe der Funktionsräume und die Eignung für kraftaufwendige Arbeiten im Sitzen verringern, wohingegen die Eignung für Präzisionsarbeiten zunimmt. Eine genaue Angabe für geeignete Arbeitshöhen bezogen auf die Ellbogenhöhe in Abhängigkeit vom Genauigkeitsgrad der auszuführenden Tätigkeit bietet Abb. 10.

Abb. 10: Richtwerte für das Anheben bzw. Absenken der Arbeitshöhe in Abhängigkeit von der Tätigkeit. Als Bezugspunkt dient die Ellbogenhöhe in entspannter Körperhaltung[1]

Neben den Sehanforderungen spielt bei der Arbeitsplatzgestaltung die Höhe der aufzubringenden Kräfte eine Rolle, sie beeinflussen wie schon beschrieben die Körperhaltung. Der montagespezifische Kraftatlas bietet belastbare Planzahlen in perzentilierter Form zur Ermittlung maximal empfohlener Kraftwerte des Arm-Schulter- sowie Ganzkörper-Systems einerseits und des Hand-Finger-Systems andererseits (beidhändige Kraftausübung im Stehen, Knien und Sitzen).[2]

Abb. 11 zeigt beispielhaft die Darstellung für maximale statische Ganzkörperkräfte von Männern. Es werden Daten für 9 Kraftfälle (jeweils für 3 stehende Haltungen, 3 kniende Haltungen und 3 sitzende Haltungen) sowie 6 Kraftrichtungen für das 5. und 50. Perzentil präsentiert. Das 15. Kraftperzentil dient für Planungsfälle, das 50. für Ist-Analysen.

Abb. 11: Darstellung im montagespezifischen Kraftatlas (beispielhaft)[3]

[1] Hettinger/Wobbe, Kompendium der Arbeitswissenschaft: Optimierungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation, 1993.
[2] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [DGUV], BGIA-Report 3/2009: Der montagespezifische Kraftatlas, 2009.
[3] Quelle: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV], BGIA-Report 3/2009: Der montagespezifische Kraftatlas, 2009.

4.2 Innen- und Außenmaße

Aus ergonomischer Sicht ist es nicht zweckmäßig sich bei der maßlichen Auslegung an den durchschnittlichen Körpermaßen zu orientieren, sondern es sollte die Spanne zwischen 5. Perzentil und 95. Perzentil berücksichtigt werden. Dies führt zu folgenden Gestaltungsgrundsätzen, die sich in der Mehrheit der Gestaltungsfälle (aber nicht in allen Fällen) anwenden lassen:

  • Innere Maße (z. B. der Beinfreiraum) orientieren sich nach dem größten Nutzer (i. d. R. 95. Perzentil Mann), da diesem ausreichend Bewegungsraum gegeben werden muss.
  • Äußere Maße (z. B. der Abstand zu Bedienelementen) orientieren sich nach dem kleinsten Nutzer (i. d. R. 5. Perzentil Frau), da die Erreichbarkeit gewährleistet sein muss.
  • Bei Auslegung fester, nicht verstellbarer Arbeitshöhen nach dem 95. Perzentil müssen für das 5. bis 95. Perzentil entsprechende Möglichkeiten wie verstellbare Sitzhöhe und Fußstütze zur Anpassung vorgesehen werden.

In Abb. 12 werden die Zusammenhänge dargestellt.

Abb. 12: Innen- und Außenmaße[1]

[1] Schmauder/Spanner-Ulmer, Ergonomie, 2022.

4.3 Arbeitsplatztypen

Von der Vielzahl der möglichen Arbeitsplatztypen sollen nachfolgend exemplarisch 3 Typen näher vorgestellt werden (vgl. Abb. 13).

Abb. 13: Arbeitsplatztypen[1]

Sitzarbeitsplatz

Am Sitzarbeitsplatz müssen von den 3 Maßen

  • Tischhöhe,
  • Sitzhöhe,
  • Fußstützenhöhe,

2 auf den Benutzer einstellbar sein, damit der Arbeitsplatz ergonomisch günstig verwendet werden kann. Entweder müssen Tischhöhe und Sitzhöhe verstellbar sein oder, was häufig vorkommt, bei einer festen Tischhöhe müssen Sitzhöhe und Fußstützenhöhe verstellbar ausgeführt werden. Oft wird hierbei die Fußstütze "vergessen". Wenn kleinere Personen die Sitzhöhe so einstellen, dass sie zur Tischhöhe passt, dann "baumeln" die Beine in der Luft oder werden an nicht dafür vorgesehenen Stellen abgestützt. Folglich ist bei diesem Arbeitsplatztyp unbedingt eine höhenverstellbare Fußstütze notwendig.

Steharbeitsplatz

Eine optimale Situation ist gegeben, wenn sich am Steharbeitsplatz die Tischhöhe an der Körperhöhe orientiert. Günstig ist eine höhenverstellbare Arbeitsfläche. Ist das nicht realisierbar, dann muss aus ergonomischer Sicht die Tischhöhe für große Personen ausgelegt werden und kleinere Personen benötigen Podeste. Diese Lösung ist aus Sicht der Arbeitssicherheit im Hinblick auf Stolperfallen und Absturzunfälle eher ungünstig, weshalb eine ausgemittelte Arbeitshöhe empfohlen wird.

Sitz-Steh-Arbeitsplatz

Diese Art von Arbeitsplatz ist aus ergonomischer Sicht günstig. Man kann sowohl im Sitzen als auch ...

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