Lohnsteuerfreie Entschädigungen für die Abnutzung (z. B. von Werkzeugen) sind auch nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Zeitaufwandsentschädigung
Entschädigungen für den Zeitaufwand des Arbeitnehmers (z. B. Wartung und Reinigung der Werkzeuge) sind beitragspflichtig.
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