1.

Teilqualifikationsmaßnahmen im Sinne der Lohngruppen 3.1 und 4.1 des § 3 sind Maßnahme, die im Rahmen einer auf dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose" basierenden Maßnahme zum Erwerb von Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen durchgeführt werden.

 

2.

Mitarbeiter, die auf die Initiative ihres Arbeitgebers eine solche Maßnahme durchführen, werden unter Fortzahlung ihres Entgelts gemäß den Regelungen des § 7 freigestellt. Die Kosten für die Maßnahme trägt nicht der Arbeitnehmer.

 

3.

Teilqualifikationsmaßnahmen im Sinne der Lohngruppen 3.1 und 4.1 des § 3 sind nur dann also solche anzuerkennen, wenn die Zertifikate durch einen vom BDSW anerkannte Sicherheitsfachschule oder ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Bildungswerke der Deutschen Wirtschaft ADBW e. V. ausgestellt wurden.

 

4.

Teilqualifikationen sind ein effizientes und schnelles Instrument zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Mit der bundesweiten Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung etablieren die deutschen Arbeitgeberverbände und Bildungswerke das gemeinsame Gütesiegel "Eine TQ besser!". Es garantiert Teilnehmern und Unternehmen, dass alle Teilqualifizierungen bundesweit nach einem gemeinsamen Konzept entwickelt und mit kompatiblen sowie einheitlichen Standards durchgeführt werden. Sämtliche Teilqualifizierungsmodule schließen mit einer Kompetenzfeststellung, einem Zertifikat und einer Fachkräftebezeichnung ab.

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