Der Arbeitgeber hat die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich bei der Finanzverwaltung mitzuteilen. Hierzu ist neben dem Austrittsdatum ebenfalls ein Referenzdatum anzugeben. Also der Zeitpunkt, ab wann keine ELStAM mehr gebildet werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Austrittsdatum liegen.

Hinweis zur Fehlerbehebung

Die Abmeldung ist mit einem korrekten Referenzdatum (Ende der Beschäftigung) nachzuholen. Andernfalls liegen zum Beschäftigungsende keine gültigen ELStAM vor.

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