Video: Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal

Deshalb ist die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern und Freelancern (jedenfalls noch) der Regelfall. Die Gefahren, die sich beim Einsatz solcher realisieren können, sind dabei jeweils dieselben. Es bestehen v.a. die Gefahren, dass zu dem jeweiligen Fremdpersonal

  • Arbeitsverhältnisse und/oder
  • abhängige Beschäftigungsverhältnisse

entstehen.

Während der erste Punkt den jeweiligen arbeitsrechtlichen Status anbelangt, betrifft der zweite Punkt den jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Status. Die für die Einordnung maßgebliche Rechtsprechung des BAG und die des BSG sind sich insoweit dahingehend einig, dass sowohl ein Arbeitsverhältnis als auch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wenn Dienste in "persönlicher Abhängigkeit" erbracht werden.[1]

Um die Risiken in Bezug auf Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden, muss daher bei der tatsächlichen Zusammenarbeit in gemischten Teams Folgendes berücksichtigt werden:

  • Keine Weisungen gegenüber fremdem Personal in Bezug auf Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit und
  • keine Eingliederung des fremden Personals in den eigenen Betrieb.

Weiterhin bedarf es für die agile Zusammenarbeit in gemischten Teams einer sorgfältigen Vertragsdokumentation, denn die vertraglichen Regelungen können den statusrechtlichen Status des in den gemischten Teams eingesetzten Personals implizieren.[2]

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